Als nahestehende Personen und Unternehmen gemäß IAS 24 gelten für den Bertelsmann-Konzern die Personen und Unternehmen, die den Bertelsmann-Konzern beherrschen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diesen ausüben oder durch den Bertelsmann-Konzern beherrscht, gemeinschaftlich geführt bzw. maßgeblich beeinflusst werden. Dementsprechend werden bestimmte Mitglieder der Familie Mohn, die Mitglieder des Vorstands der Bertelsmann Management SE als persönlich haftender Gesellschafterin und des Aufsichtsrats der Bertelsmann SE & Co. KGaA sowie deren nahe Familienangehörige, inklusive der von ihnen jeweils beherrschten oder gemeinschaftlich geführten Unternehmen, und die Gemeinschaftsunternehmen bzw. assoziierten Unternehmen des Bertelsmann-Konzerns sowie deren Tochterunternehmen als nahestehende Personen und Unternehmen definiert.

Die Kontrolle über den Bertelsmann-Konzern übt die Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft mbH (BVG), Gütersloh, eine nicht operativ tätige Besitzgesellschaft, aus. Die Johannes Mohn GmbH, die Bertelsmann Beteiligungs GmbH, die Reinhard Mohn Verwaltungsgesellschaft mbH und die Mohn Beteiligungs GmbH haben der Bertelsmann SE & Co. KGaA mitgeteilt, dass ihnen jeweils mehr als der vierte Teil der Aktien gehört, wobei bei der Ermittlung der Anteile jeweils mittelbare und unmittelbare Anteile berücksichtigt wurden.

In der Rechtsform der KGaA werden die Geschäfte von einer persönlich haftenden Gesellschafterin geführt. Im Fall der Bertelsmann SE & Co. KGaA nimmt die Bertelsmann Management SE, vertreten durch ihren Vorstand, die Geschäftsführung wahr. Die gesetzlich vorgeschriebenen Gremien umfassen Aufsichtsrat und Hauptversammlung auf Ebene der Bertelsmann SE & Co. KGaA sowie Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung auf Ebene der Bertelsmann Management SE. Der Aufsichtsrat der KGaA wird von den Kommanditaktionären in der Hauptversammlung gewählt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Bertelsmann Management SE werden durch die Hauptversammlung der Bertelsmann Management SE bestimmt. Die Stimmrechte in der Hauptversammlung der Bertelsmann SE & Co. KGaA sowie der Bertelsmann Management SE werden von der BVG kontrolliert.

Die Vergütungen für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen umfassen:

Vergütungen des Managements in Schlüsselpositionen  

in Mio. €20162015
Kurzfristig fällige Leistungen und Abfindungen2323
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses72
Andere langfristig fällige Leistungen85

Die ausgewiesenen Vergütungen enthalten auch die Bezüge für die Tätigkeiten der Aufsichtsratsmitglieder der Bertelsmann SE & Co. KGaA im Aufsichtsrat der Bertelsmann Management SE. Geschäftsvorfälle mit in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen wurden eliminiert und werden nicht weiter erläutert. Neben den Geschäftsbeziehungen zu konsolidierten Tochterunternehmen bestanden in der Berichtsperiode die folgenden Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen:

Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen  

in Mio. €Mutterunternehmen sowie Unternehmen, die maßgeblichen Einfluss habenMitglieder des Managements in SchlüsselpositionenGemeinschafts-
unternehmen
Assoziierte UnternehmenSonstige nahestehende Personen
2016
Erbrachte Lieferungen und Leistungen an6432
Erhaltene Lieferungen und Leistungen von-2-33-9-1
Forderungen an2638
Verpflichtungen gegenüber55681327
2015
Erbrachte Lieferungen und Leistungen an6929
Erhaltene Lieferungen und Leistungen von-2-28-10-1
Forderungen an3325
Verpflichtungen gegenüber3534915

In Verpflichtungen gegenüber Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen sind Pensionsverpflichtungen und variable Vergütungsbestandteile sowie langfristige Incentivierung enthalten. Unter „Sonstige nahestehende Personen“ werden primär Transaktionen mit der persönlich haftenden Gesellschafterin Bertelsmann Management SE gezeigt. Die Verpflichtungen zum Stichtag resultieren aus weiterbelasteten Aufwendungen.

Gegenüber assoziierten Unternehmen sind weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr Bürgschaften eingegangen worden. An den Eventualverbindlichkeiten der assoziierten Unternehmen hatte Bertelsmann wie im Vorjahr keinen Anteil. Gegenüber einem brasilianischen Fonds, der sich auf Bildungsunternehmen, insbesondere im Bereich Gesundheitswesen, fokussiert und von Bertelsmann gemeinsam mit weiteren Partnern und der Investmentgesellschaft Bozano Investimentos aufgelegt wurde, besteht eine Einzahlungsverpflichtung in Höhe von 61 Mio. € (Vj.: 72 Mio. €). Weitere Einzahlungsverpflichtungen bestehen gegenüber den University Ventures Funds in Höhe von 44 Mio. € (Vj.: 51 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2016 wurden keine signifikanten Aufwendungen für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen erfasst (Vj.: ‑8 Mio. €)

Gemeinschaftsunternehmen weisen gegenüber dem Bertelsmann-Konzern Verpflichtungen aus Operating-Lease-Verträgen in Höhe von 12 Mio. € (Vj.: 14 Mio. €) und Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 17 Mio. € (Vj.: 16 Mio. €) aus. Zum Bilanzstichtag bestehen Verpflichtungen in Bezug auf Gemeinschaftsunternehmen der RTL Group in Höhe von 38 Mio. € (Vj.: 54 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2016 wurden wie auch im Vorjahr keine Aufwendungen für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen gegenüber Gemeinschaftsunternehmen erfasst.